Zigeunermädchen Rosina Vernehmunsprotokoll - Transkribtion Herbert Stastny - Erst Güettiges Examen
Erst Güettiges Examen
Über einen Zigeiner, welcher in hiesigen hochgräflichen Sinzendorferischen Landtgräflichen Gföll den 11. May 1712 zu arrest gezogen worden
Interrogatoria 1
Wie er heisse, und wie alt Er sey.
Responsoria 1
Franciscus Fränzl, Bey 40 jahren alt,
Interrogatoria 2
Von wann und wo er gebiertig,
Responsoria 2
Zu Suchenthall in Behmen, under den Closter zu Hochenfurth,
Interrogatoria 3
Ob er Verheurath, wie lang, und ob er Kinder habe ?
Responsoria 3
sey verheurath, bey 10 oder 12 jahren, habe 2 Kinder bey Leben,
Interrogatoria 4
Wer seine eltern gewest, wie sye heissen, und ob sie noch bei Leben
Responsoria 4
Sein Vatter sei zu Scharffeneckh in Hungarn Gestorben hat Gregor gehaissen, sein Zunamen wisse er nit, die Mutter heisst Magdalena,
Interrogatoria 5
Woher er den Zunamen Fränzl bekhomen,
Responsoria 5
Von seinen Götten, so ihn aus der Dauf gehebt, weill bey ihnen der Brauch aso ist,
Interrogatoria 6
Was vor einer Religion er seye;
Responsoria 6
Catholischen glauben,
Interrogatoria 7
Was seine Handtierung seye,
Responsoria 7
Seye ein Zigeiner, und kann in geringsten kein andre arbeith, als Handtierung, mitpferden pixen, und meglichen, habe er gehandlet,
Interrogatoria 8
Wo er von Jugent auf gewest, und sich aufgehalten,
Responsoria 8
In der obern pfalz, und bei Hochenfurth, alwo daß Ländl in Behmen angränzt, aldort sei sie auf der March, balt in teich, balt dort , und da gewest;
Interrogatoria 9
Wann und warumben er in hiesiges Herrschaftliche Landgericht und Waldtmark khomen,
Responsoria 9
Es sye der dritte dag, daß er anhero khommen, und habe in durchgehen die Schafmeisterin in der Schäferei umb ein Brodt gebetten, hernach seye Er auf den weeg forth, in walt gangen, und ist
willens gewest, in Hungarn zu seinen Brüedern zuuerreissen, so auch Zigeiner sein, und ihr sollarium von pauren haben, daß sie die wacht statt ihrer verrichten;
Interrogatoria 10
Ob er wisse, daß allen Zigeinern die Kayserlichen Lender bei Leib und Lebens Straff zubetretten verbotten;
Responsoria 10
Es ist überall die..., daß nach den Patenten verbotten sey;
Interrogatoria 11
Weill er gewust, daß denen Zigeiner die Kayserlichen Lender verbotten, warum er sich dann ainweg aufgehalten,
Responsoria 11
Er seye aniedt..., daß er sich alda aufgehalten, und ... disen dag, als man ihne eingefangen, forth in Hungarn gereiset;
Interrogatoria 12
Wer ansunsten noch bei ihme sich befindet,
Responsoria 12
Sein Weib, sein muetter ein schwester so aller Närisch, und noch ein anderes mensch,
Interrogatoria 13
Was er vor Cameraden habe, wie sye heissen, und wo sie sein,
Responsoria 13
Seye sonst Keiner bei sich, und habe in dem walt 2 Zigeiner, ein teutscher bueben, und will weiber angetrofen, welche wie ihm die Leith gejagt, sich schon den ganzen winder aufgehalten, bei dem
Jungwirth, oder wie er haisse, in ein öeden gemaur,
Interrogatoria 14
Wo er die Dietrich, so gefunden worden, bekhommen, und warumben selbe under einen dirren Stockh versteckt worden
Responsoria 14
Er wolle ein aidt schwören, daß er keinen gehabt, und miesst villeicht den anderen Zigeiner, oder den teutschen Bueben gehören,
Interrogatoria 15
Wer von der Hitten, als man sye angrifen, auf die Leith geschossen und ob er auch aldort gewest,
Responsoria 15
Werden die anderen Zigeiner gewest sein, Er ist beim Weeg gelegen und sich nit gewehret,
Interrogatoria 16
Was dise vor Zigeiner sein, so bei ihnen gewest, wie sye heissen und von wo,
Responsoria 16
Sein vorhin schon alda gewest, und wisse ihre namen nit,
Interrogatoria 17
Warumb Er dan ein geladenes Kugl Rohr bei sich gedragen,
Responsoria 17
Habe solches allezeit, als ein Junger mensch bei sich getragen, und habe ein ieder Zigeiner ein geladene pixen,
Interrogatoria 18
Wo er dann gewest als man sye bei de Hitten angegrifen.
Responsoria 18
Puncto 15 verstanden
Interrogatoria 19
Wie und wo er umb sein linkhes Aug khomen,
Responsoria 19
Als Er einmall einen Schuß gethan, ist ihme die pixen zersprungen, und diesen Schaden gethan,
Interrogatoria 20
Weill in hiesiger gegent sovill Dibstähl beschehen, aso soll er bekhennen, bi welchen er gewest und wer sonst noch darbei ware,
Responsoria 20
Sye bei kheinen Dibstahl einigents gewest, sein weib hat wahrsagen, und den S.V. Khrankhen Vieh helfen khönen, vor welches sie gelt bekhommen, daß sie sich erhalten khönnen,
Interrogatoria 21
Ob er sonst niemants wisse, der dergleichen sachen, und dibstahl begangen,
Responsoria 21
Wisse das geringste nicht,
Interrogatoria 22
Ob er sonst niemalls in hiesiger gegent gewest
Responsoria 22
Gegen Pulckhau habe Er sich vor etlich jahren aufgehalten,
Interrogatoria 23
Ob Er von irmants gewarnet worden, daß Er sich hiesiger gegent nit aufhalten soll,
Responsoria 23
Nein, und wehre ohner dessen nicht gebliben, sondern habe gleich weeg wollen,
Interrogatoria 24
Ob Er mit andere Zigeiner auf den Orthen, wo sie sich aufgehalten, den Leithen khein Schaz gethan,
Responsoria 24
Nein, niemants nicht.
Beschliest hiermit sein aussag, und bitt umb gnadt,