Ortskunde - Gföhl Gemeinde - Denkmalobjekte

Denkmalobjekte

Denkmalverzeichnis

Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 und BGBl. I Nr. 2/2008 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist.

Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch geordnet.
Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt.
Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs.
Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten.
Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen Landeskonservatoraten bzw. bei der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden.
Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile angeführt. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres.
Technischer Hinweis: Bei den veröffentlichten Tabellen handelt es sich um pdf-Files. Mit der Tastenkombination Strg+f bzw. über das Menü „Bearbeiten/Suchen“ wird in der Symbolleiste das Suchfeld aktiviert. Der hier eingegebene Begriff wird in allen Spalten abgefragt.

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