048 - Gsenger-Strasser-Kreuz

Renoviert 1958/59 durch August und Florian Lackner, damals soll das Kreuz auch gesegnet worden sein.
Das Kreuz wurde im Jahre 1909, drei Jahre nach der Ermordung des Schmiedes Franz Lackner (Schiltingeramt 35) von dessen Brüdern August und Florian errichtet und trug früher die Inschrift: „Hier wurde Franz Lackner ermordet und beraubt aufgefunden. Du hast schauerlich geendet durch blutgierige Hände, den Mördern sei ewige Schande, auch sie trifft strenges Gericht, wenn nicht früher, o Heiland, vor Deinem Angesicht.“
Das Holzkreuz wurde in der Folge von Tätern mehrmals umgerissen, von den Angehörigen des Mordopfers aber immer wieder neu aufgestellt.
Die heutige Inschrift lautet: „Gelobt sei Jesus Christus!“
Siehe:
Heimatbuch Gföhl, Seite 127;
Bezirkschronik Gföhl, Band 1, Friedrich Weber, 2006

In der Lokalpresse stand zu lesen:
Kremser Zeitung, 23.6.1906
Vom Schwurgerichte.
Der Tote von Schiltingeramt.

Unter großem Andrang des Publikums wurde Dienstag vormittags die Verhandlung gegen den des Mordes an dem Schmied Franz Lackner beschuldigten Taglöhner Franz Hauer eröffnet, kurz darauf aber aus Sittlichkeitsrücksichten für geheim erklärt. Die Anklage beschuldigt den 44 Jahre alten Franz Hauer, er habe am 20. Jänner d. J. auf der Straße nach Gföhl in der Nähe des Straßer`schen Gasthauses den Franz Lackner, der betrunken war und vorher mit ihm einen Streit hatte, durch Schläge auf den Kopf verletzt, in den Straßengraben geworfen und mit einem stumpfen Werkzeug entmannt zu haben. Lackners Leichnam wurde tags darauf aufgefunden, war halb entblößt und mit Blut und Kot beschmutzt.
Der Angeklagte bekennt sich schuldig, den Lackner, von dem er wußte, daß er mit seiner (des Angeklagten) Frau ein sträfliches Verhältnis hatte, geschlagen und in den Straßengraben geworfen zu haben; das andere Verbrechen verübt zu haben, leugnet er. Hauer erzählt, von der Untreue seiner Frau und ihren Beziehungen zu dem Verstorbenen habe er sich selbst überzeugt und sei am Tage der Tat auch besonders eifersüchtig gewesen ... Die Gerichtsärzte erklären, eine bestimmte Todesursache habe die Obduktion der Leiche nicht ergeben. Der Tod könne durch das Zusammentreffen verschiedener Umstände, wie Schläge auf den Kopf, Niederfallen, Alkohol- und Kältewirkung sowie durch erwähnte Verletzung des Unterleibes eingetreten sein.
Als Zeugen wurden vernommen: Johann Blauensteiner, Karl Lackner, Franziska Krapfenbauer vom Hornerwald, Johann Wildeis von Eisenbergeramt, Anton Führer von Gföhleramt, Josef Gschwandtner, Johann Ernst, Gastwirt, und Gendarm Josef Führich. Aus ihren Aussagen geht indes nicht mehr hervor, als der Angeklagte ohnehin zugibt.
Verteidiger Dr. Heiß begehrte mit Rücksicht auf die Verantwortung des Angeklagten außer der auf Mord lautenden Hauptfrage und der vom Staatsanwalt hiezu verlangten Eventualfrage auf Totschlag eine Frage auf leichte körperliche Beschädigung und ersuchte die Geschworenen, die ersten zwei Fragen zu verneinen und nur die letzte zu bejahen, da Hauer weder einen Mord noch einen Totschlag begangen habe und seine Frau und Lackner selbst eigentlich auf die Anklagebank gehört hätten. Die Geschworenen stimmten den Ausführungen des Verteidigers zu, beantworteten die ersten zwei Fragen mit je 12 Stimmen Nein, die Frage auf leichte Körperbeschädigung dagegen mit 12 Ja. Auf Grund dieses Verdiktes wurde Hauer nur zu einem Monate Arrest verurteilt. Er bat um einen vierzehntägigen Strafaufschub, den ihm der Gerichtshof aber nicht bewilligte.

Kremser Zeitung, 10.7.1909
Gföhleramt.
(Kreuzbeschädigung.) Am Dienstag, den 6. d. ließen die Geschwister des Franz Lackner, Schmiedmeister aus Schiltingeramt, an der Stelle, wo derselbe am 21. Jänner 1906 ermordet und beraubt aufgefunden wurde, bei Straßers Gasthaus in Gföhleramt an der Bezirksstraße Langenlois – Gföhl, als dauerndes Wahrzeichen ein Kreuz errichten mit folgender Inschrift: „Hast schauerlich geendet durch blutgierige Hände. Den Mördern eine ewige Schande! Auch sie trifft strenges Gericht, wenn nicht früher, o Heiland, vor deinem Angesicht“. Diese Inschrift durften nur wenige Menschen lesen, denn sie wurde schon Donnerstag, den 8. d. durch Uebergießen mit einer ätzenden Flüssigkeit unleserlich gemacht. Es ist handgreiflich, daß dieser Roheitsakt von jemand vollführt wurde, der dem seinerzeitigen Morde nicht ferne steht.

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